Neue Wege sind kaum ohne Fehler möglich. Gute Berater dazu lassen sich oft schwer finden. Wenn auch Dr. Werth nach bestem Wissen und Gewissen handelte, erfolgte ein Entzug der Approbation. Die Negativprognose, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, fehlte. Die Verfassungsbeschwerde wurde leider nicht angenommen. Herr Dr. Werth hat deshalb eine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof eingelegt.
Dubiös erscheinen die uns teilweise schriftlich vorliegenden Äußerungen aus dem Lager der Gegner von Dr. Werth, die behaupten, es erreicht zu haben, dass Dr. Werth in Deutschland Berufsverbot erhielt, ohne , dass sie offiziell mit dem Prozess zu tun hatten.